Vorraussetzungen

Diese Menschen können wir in die
Stationäre Wohnbetreuung aufnehmen:

  • Menschen mit geistiger Behinderung.
  • Menschen mit Persönlichkeits- oder Verhaltensstörung.
  • Sollte zusätzlich eine Suchterkrankung vorliegen, darf
    die Erkrankung nicht akut sein.
  • Die Männer und Frauen mit Behinderung müssen
    mindestens 18 Jahre alt sein.

Wann ist das „Stationäre Wohnen“
die richtige Wohnform?

  • Wenn Menschen mit Behinderung nicht selbständig in einer eigenen Wohnung leben können.
  • Wenn Menschen mit Behinderung Ihre Fähigkeiten noch weiterentwickeln wollen, um später selbständig Ihren Haushalt führen zu können.
  • Wenn Menschen mit Behinderung den Wunsch nach eigenständigem Leben haben, dazu aber intensive Hilfe benötigen.